Familienrecht
Das Familienrecht regelt insbesondere
- Fragen im Zusammenhang mit der Eheschließung (z.B. Abschluss eines Ehevertrages),
- die Rechte im Falle des Getrenntlebens (z.B. Hausratsteilung, Trennungsunterhaltsansprüche),
- Fragen im Hinblick auf eine Ehescheidung (z.B. nacheheliche Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich),
- alle Fragen hinsichtlich gemeinsamer Kindern (Vaterschaft, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt) und
- Fragen aus dem Bereich des Personenstandes und des Vormundschaftsrechts.
Oftmals sind die streitigen Auseinandersetzungen im Familienrecht für die Betroffenen mit starken Emotionen verbunden, weshalb ich besonderen Wert auf eine verständnis- und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie die Vermeidung langwieriger, kostenintensiver und nervlich stark belastender Gerichtsverhandlungen lege.
Sollten Sie Rat oder eine rechtliche Vertetung im Familienrecht benötigen, können Sie sich gerne vertrauensvoll an Rechtsanwältin Ursula Müller wenden.